Beglaubigte Übersetzungen

Auch wir kennen den Ernst des Lebens...

Ämter und Behörden verlangen oftmals amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche und wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Unsere vereidigten Übersetzer sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.

Damit gehen Sie auf Nummer sicher und müssen sich keine Gedanken machen, ob Ihre Dokumente den jeweiligen Gesetzen des Ziellandes entsprechen.

In diesem Zusammenhang beglaubigen wir:

  • Apostillen (NDA, LOI etc.)
  • Patente
  • Ausweispapiere
  • Diplome
  • Führungszeugnisse
  • Medizinische Gutachten
  • Statuten
  • Unterlagen einer Adoption
  • Urkunden (Geburt, Heirat etc.)
  • Verträge
  • Zeugnisse
  • u.v.m.